AGBs

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Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde/ die Kundin GundiReisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich, per Telefax oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde/die anmeldende Kundin haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag.

Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch GundiReisen zustande. Die Annahme durch GundiReisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GundiReisen dem Kunden/ der Kundin eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden.

Sofern der Flug über GundiReisen gebucht werden soll, informiert GundiReisen gemäß EU-Verordnung über die Identität der ausführenden Luftfrachtgesellschaft bei der Buchung und in der Reisebestätigung. Muss aus operativen Gründen ein Wechsel des Luftfrachtgesellschaft erfolgen oder steht diese bei Buchung noch nicht fest, wird der Kunde/ die Kundin unverzüglich benachrichtigt, sobald bestimmt ist, wer die Beförderung durchführt.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von GundiReisen vor, an das GundiReisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde oder die Kundin innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.

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2. Bezahlung

 

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Zugang der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20%, höchstens jedoch Euro 500 der Gesamtreisekosten pro Teilnehmer oder Teilnehmerin sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das in der Rechnung genannte Konto von GundiReisen zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 21 Tage vor Reisebeginn bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei GundiReisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.

Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.

Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit GundiReisen zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung.

Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von GundiReisen gesetzten Frist nicht bis zwei Wochen vor Reisebeginn gezahlt, so kann GundiReisen das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden oder die Kundin mit Rücktrittskosten nach Ziffer 5 belasten.

GundiReisen ist nur dann berechtigt, die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden.

Entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 651 BGB) hat GundiReisen zur Sicherung dieses Insolvenzrisikos für die Reisenden eine Versicherung über TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH, Emil-von-Behring-Str. 2, 60439 Frankfurt am Main, abgeschlossen, die dem oder der Reisenden den gezahlten Reisepreis oder die Reiseleistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters erstattet. Zu diesem Zweck wird dem/der Reisenden mit der Reisebestätigung ein Sicherungsschein der R+V Allgemeine Versicherung AG übergeben.

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3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Prospekten oder auf der website www.wuesten-wege-wandern.de von GundiReisen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung, sofern keine abweichenden Leistungen vereinbart sind.

4. Leistungs- und Preisänderungen

GundiReisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, Über die der Kunde oder die Kundin vor der Buchung informiert wird.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von GundiReisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. GundiReisen verpflichtet sich, die Kunden und Kundinnen von erheblichen Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen wie z.B. Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, oder Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.

Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Kunde oder die Kundin berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Wird auf Wunsch des Kunden oder der Kundin ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden oder die Kundin und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.

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5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde/ die Kundin kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber GundiReisen vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden/ der Kundin wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde oder die Kundin vom Reisevertrag zurück oder tritt er oder sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so stehen GundiReisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.

Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:

 

Bei langfristigen Annullierungen bis 45 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Person berechnet.

Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende Gebührensätze:

44. – 31.Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreisesab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreisesvom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

Dem Kunden oder der Kundin ist es gestattet, dem Reiseveranstalter GundiReisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde oder die Kundin nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

GundiReisen behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden/ der Kundin gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.

Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden oder der Kundin nach Vertragsabschluss eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels gewünscht, ist GundiReisen bemüht, diesen Wunsch zu erfüllen. Werden auf Wunsch des Kunden oder der Kundin nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen so erhebt Gundi-Reisen bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.

Sollte der Kunde oder die Kundin die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sofern der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, an die der frei gewordene Platz weiterverkauft werden kann, beträgt die Annullierungsgebühr wenigstens EUR 30 pro Person. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der/die ursprüngliche Kunde/Kundin haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Nimmt ein Kunde/ eine Kundin Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes.

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6. Versicherung

 

Über TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH, Emil-von-Behring-Str. 2, 60439 Frankfurt am Main besteht bei der ERV Europäische Reiseversicherungs GmbH, Rosenheimer Str. 116, 81669 München ein Haftpflichtschutz für die Reisenden.

GundiReisen empfiehlt seinen Kunden und Kundinnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung und eine Rücktransportkosten-Versicherung.

Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über GundiReisen. Sie können bei der Buchung mit abgeschlossen werden, sind aber nicht automatisch im Reisepreis enthalten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

GundiReisen ist berechtigt in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurück zu treten bzw. nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Kunde/die Kundin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er oder sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von GundiReisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von GundiReisen wahrzunehmen. Kündigt GundiReisen, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen und oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann GundiReisen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfrist hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von GundiReisen unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde/die Kundin den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. GundiReisen hat dem Kunden oder der Kundin die Rücktrittsmitteilung unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen - spätestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn - mitzuteilen und unverzüglich eine Reiserücktrittserklärung zuzustellen. Der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.

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8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden oder die Kundin zurück zu befördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

Höhere Gewalt sind nur von außen kommende, nicht vorhersehbare Ereignisse (Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen etc.)

9. Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde/die Kundin Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter GundiReisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde/ die Kundin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.

GundiReisen informiert über die Pflicht des Kunden oder der Kundin, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde/ die Kundin schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn oder sie von Interesse waren.

Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde/ die Kundin unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von GundiReisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde/ die Kundin Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c - 651 f BGB gegenüber GundiReisen verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden/ der Kundin und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert, indem er oder sie die geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist.

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10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde/ die Kundin ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde/ die Kundin verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde oder die Kundin schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

GundiReisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sofern keine Abweichung vereinbart wurde, sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. GundiReisen haftet nicht für Angaben in Orts-, Hotel-, oder anderen fremden Prospekten, auch wenn diese dem Kunden zugänglich gemacht wurden. GundiReisen haftet für ein Verschulden der mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragten Personen.

Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt GundiReisen insoweit lediglich Fremdleistungen, wenn in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen ist.

Die vertragliche Haftung von GundiReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit GundiReisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftung von GundiReisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, deren Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. GundiReisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt wurden und die in der Reisebeschreibung als solche gekennzeichnet wurden.

GundiReisen haftet jedoch für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen.

GundiReisen haftet nicht für Unfälle, Schäden und Verlust durch Klima, Flora, Fauna landschaftliche und anderen Gegebenheiten der bereisten Gebiete, bei Angriffen von Tieren und Menschen, beim Baden in Gewässern, bei Fußwanderungen, beim Reiten von Tieren, beim Hantieren mit Werkzeug und Campingausrüstung, beim Umgang mit Feuer, Wasser, Betriebsstoffen, beim Benutzen, Be- und Entladen, Warten und Instandsetzen von Kfz, beim Transport von Kfz oder Gepäck durch Begleitfahrzeuge.

Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden/der Kundin hierauf berufen.

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12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

GundiReisen informiert den Kundin/ die Kundin im Rahmen seiner Möglichkeiten über alle ihm bekannten Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der zu bereisenden Gebiete sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden GundiReisen ausdrücklich mitgeteilt.

Insbesondere für die Wüstenreisen nach Tunesien, Jordanien, Marokko benötigt jede Kundin/ jeder Kunde einen Reisepass, der zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass mit gleicher Mindestgültigkeitsdauer.

Der Kunde/ die Kundin ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich und trägt die Kosten, die im Zusammenhang mit den Bestimmungen entstehen. Ergeben sich für den Kunden/ die Kundin wegen der genannten Bestimmungen Schwierigkeiten, die seine oder ihre Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, ist er oder sie nicht allein deshalb zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde/ die Kundin selbst zu informieren.

13. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Der Reiseveranstalter GundiReisen kann nur an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personenen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von GundiReisen maßgebend.

(Stand: Mai 2023)

 

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